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Aktuelles


Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.

Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.

Schulung
DIN ATV 18448 – Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen


Der Ergänzungsband 2023 zur VOB Gesamtausgabe 2019 soll im Oktober 2023 über den Beuth-Verlag veröffentlicht werden. Mit dieser Ergänzung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird u.a. die neue ATV DIN 18448 Schadstoffsanierungsarbeiten bekanntgegeben.

Mit unserer Schulung möchten wir die Inhalte der ATV DIN 18448 vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.

Die DIN ATV 18448 ist Bestandteil der VOB Teil C und kommt bei allen Werkverträgen die auf der Basis der VOB “Vergabe- und Vertragsordnung” abgeschlossen wurden automatisch zur Anwendung.

Die Norm gilt für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen. Sie gilt auch für Tätigkeiten an baulichen und technischen Anlagen, bei denen aus der Erkundung hervorgeht, dass Schadstoffe freigesetzt werden.
Der nächste Termin ist am Freitag, dem 12.04.2024. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns!

Weitere Informationen finden Sie hier

Workshop VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest – Erkundung und Bewertung


Mit dem Workshop möchten wir die Inhalte der VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.


Die VDI 6202 Blatt 3 ist eine Arbeitshilfe für die Erkundung und Bewertung speziell von Asbest in baulichen und technischen Anlagen, welche für den Betrieb, für Baumaßnahmen, für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder auch für die Wertermittlung des Baubestandes angewendet werden kann. Die Richtlinie gilt nicht für Erdbauwerke, Deponien und kontaminierte Böden. Sie richtet sich an Bauherren, Sachverständige, Planer, Ausführende und die weiteren Baubeteiligten.


Die Inhalte der VDI Richtlinie stellen wir Ihnen vor und möchten deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren. Neben der Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten ist die richtige Nutzung des verwendeten Berechnungstools in der Praxis und somit die auf den jeweiligen Anwendungsfall festzusetzende Probenahmestrategie und deren praktische Umsetzung mit Probenahmeplan, korrekt durchgeführter Probenahme und Analytik entscheidend, um als Gutachter am Ende ein belastbares Ergebnis übergeben zu können.


Derzeit steht kein weiterer Termin fest. Bei Interesse, melden Sie sich bei uns, wir setzen Sie auf die Warteliste!

Weitere Informationen finden Sie hier

DCONex Fachkongress 2024 mit brandaktuellen Themen an neuem Standort


Der DCONex Fachkongress mit begleitender Ausstellung fand dieses Jahr erstmals im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland statt. Vom 23.01. bis zum 24.01.2024 stand das Thema Schadstoffmanagement erneut im Mittelpunkt und zahlreiche Experten nutzten die Veranstaltung zum intensiven Wissenstransfer. Mit ca. 1.100 Teilnehmern in diesen zwei Tagen war die DCONex 2024 ein voller Erfolg. Jetzt ist der Presseschlussbericht öffentlich und steht hier zum Download bereit.


—> Weitere Informationen finden Sie hier

Save the date – DCONex 2025
Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Januar 2025
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32, 48155 Münster


Diskussionspapier

Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen


Eine interdisziplinäre Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises und der Bewertung von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen beschäftigt. Asbestvorkom­men sind im heutigen Baubestand viel umfangreicher vorhanden als jahrzehntelang angenommen. Es ist weiterhin bekannt, dass auch heute noch Asbestanteile über natürliche Zuschlagstoffe ungezielt in bauchemische und bautechnische Produkte gelangen. Dieses Wissen muss nach Einschätzung der Experten auch bei der Bewertung von mineralischen Abfällen berücksichtigt werden. Die Deklaration solcher Abfälle und der weitere Umgang mit ihnen ist gegenwärtig Gegenstand intensiver Diskussionen, die einen grundsätzlichen Klärungsbedarf anzeigen.


Die Separierung von Asbest kann in Bestandsgebäuden in der Regel so erfolgen, dass anschließend kein Asbest mehr nachgewiesen wird. Die Asbestseparation sollte in jedem Fall im Rahmen einer in sich geschlossenen Sanierungsmaßnahme vor dem Abbruch/Umbau erfolgen, da sie nur so die besten Voraussetzungen und den höchsten Wirkungsgrad im gesamten Wertschöpfungsprozess hat. Wenn die Untersuchung des Baubestandes sowie die Separation von Asbestvorkommen nach dem Stand der Technik erfolgen, sind in der Regel keine erneuten Prüfungen im weiteren Weg des Abbruchabfalls zum Recyclingrohstoff mehr notwendig.


Mit dem Diskussionspapier werden die notwendigen Arbeitsschritte und Prüfungen sowie der Gesamt­ablauf mit Bewertungen für eine überall vergleichbar hohe Qualität als der beste Standard beschrieben. Damit wird Recyclingmaterial als ein hochwertiges Wirtschaftsgut abgesichert.


Das Dokument versteht sich als Diskussionsbeitrag für die weitere vertiefte Beratung des im April 2020 von der Umweltministerkonferenz veröffentlichten Berichtes zum Erfahrungsaustausch des Ausschus­ses für Abfalltechnik (ATA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Umgang mit Bau und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ sowie der darauf angestoßenen Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M 23, welche nach den intensiven LAGA-internen Beratungen zeitnah in die Verbän­deanhörung gegeben werden soll.


Das Diskussionspapier wurde als Grundlage zur Erarbeitung einer VDI Richtlinie in das entsprechende Gremium des VDI eingebracht.


Diskussionspapier der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“


Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit asbesthaltigen Brandschutzklappen


Schematisch Schnitt einer eingebauten Brandschutz-klappe (rot = Bauteil der BSK mit Asbestverdacht)

Gemäß der LASI-Leitlinie LV 45 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen (BSK) einer Anzeige- und Sachkundepflicht.

Freimessungen gemäß Arbeitsplan sind dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen, welche an die Lüftung angeschlossen sind. Der Verdacht auf eine Freisetzung von Asbest ist laut LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bereits begründet, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen nur inspiziert werden und hierzu der Revisionsdeckel geöffnet wird.

Weiterhin zeigt der aktuelle Entwurf mit Stand Januar 2021 zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2021/1 auf, dass sich asbesthaltige Brandschutzklappen nicht mit Hilfe des Formblattes beurteilen lassen. Sie sind gemäß Entwurfsfassung einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Dabei ist auch die Nutzungsdauer gemäß REACH Verordnung Nr. 1907/2006 Anhang XVII, Nr. 6 zu beachten.

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. hat aufgrund dieser Festlegungen eine Handlungsempfehlung erstellt, mit der ein praktikabler Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bei der Wartung oder aber auch beim Ausbau gegeben ist.


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