FAQ`s zur Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1
Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbesthaltige Brandschutzklappen
Die beim VDI erarbeitete Richtlinie 6202 Blatt 3.1 ist im März 2026 im Weißdruck erschienen.
Sie beschreibt die Erkundung zur Klärung des Asbestverdachts in raumlufttechnischen Anlagen (Brandschutzklappen, Luftleitungen und deren Umfeld), die individuelle Bewertung der Brandschutzklappen (BSK) gemäß der Asbestrichtlinie bis hin zur Sanierung. Die Bewertung im Sinne der Richtlinie VDI 6202 Blatt 1 durch den Schadstoffgutachter ist Grundlage für die Tätigkeiten der Prüfsachverständigen für Brandschutz und Wartungstechniker.
Gemäß der LASI-Leitlinie LV 45 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger BSK einer Anzeige- und Sachkundepflicht. Freimessungen gemäß Arbeitsplan sind dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen, welche an die Lüftung angeschlossen sind. Der Verdacht auf eine Freisetzung von Asbest ist laut LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bereits begründet, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen nur inspiziert werden und hierzu der Revisionsdeckel geöffnet wird.
Die Veranstaltung zielt darauf ab, die konkretisierenden Vorgaben der VDI 6202 Blatt 3.1 vorzustellen.
Aktuell ist kein neuer Termin für den Workshop gesetzt. Bei Bedarf melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle per Mail: otto_at_gesamtverband-schadstoff.de

