Logo Richardson 178px Asbest Akademie Logo 350 x 206 R+H Umwelt Logo WESSLING CE 350x206 safebuilding GmbH Logo_Wilhelm-resorg_350-206 MKI 350-206 UCL GmbH Logo Artec Logo Consens Sakosta Logo neu TAUW 350px ams-350-206 Logo BFT 350px Logo Borchers 350px Entrako Logo INGENIEURBÜRO hps Buchen_350_206 Logo Jehle 350px Dr. Lüpkes Logo Laufbanner Logo Rometsch neu 350_206.png Logo Kempen Krause Crb_logo_350 Abbruch Oberndörfer Logo boden&grundwasser_animation Logo Eyeled 350x206 Logo steringer 350x206 Novabiotec Logo REUSS 350px Logo deconta 350_206 KSM Cosawa Permatech_350px.jpg Logo Umtec 350px Logo Fachbüro Mansel-Krauß IB Wüllner Logo svb Logo KA04 Logo HPC mit Schrift neu n-tec Logo ISS Pluralis_350-206 Logo_Pica KOLTER_350_206 Logo BFM GBA Group Logo Envipro Animation Logo Focke 350 x 206 Logo Reducta GmbH GeoExperts350-206 Arcardis_Firmenlogo Logo UBG 350x206 Logo Gibs HP Logo Schadstoffschulung Logo Posniak BfU Logo HTR GmbH


Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.

Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.


GVSS-Schulung zur VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Erwerb des Zertifikates „VDI-Sachverständiger Asbest“


Der „VDI-Sachverständiger Asbest“ erfüllt die Anforderungen an die „qualifizierte Person“ gemäß LAGA M23. Der Vollzug in den Bundesländern legt das Augenmerk auf die Dokumentation gemäß Anhang 6 der LAGA M23 und fordert, dass die Bestätigung der Asbestfreiheit von Bau- und Abbruchabfällen bzw. die Bestätigung einer erfolgten Asbestsanierung und Abtrennung asbesthaltiger Baustoffe oder -teile durch einen Sachverständigen oder eine qualifizierte Person im Sinne der VDI MT 6202 Blatt 20.1 erfolgen muss.


Der nächste Lehrgang startet am 03. November 2025.

Weitere Informationen finden Sie hier

Bei Interesse an der Schulung melden Sie sich gern formlos per Mail an: giern_at_gesamtverband-schadstoff.de




Schulung
DIN ATV 18448 – Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen


Der Ergänzungsband 2023 zur VOB Gesamtausgabe 2019 soll im Oktober 2023 über den Beuth-Verlag veröffentlicht werden. Mit dieser Ergänzung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird u.a. die neue ATV DIN 18448 Schadstoffsanierungsarbeiten bekanntgegeben.

Mit unserer Schulung möchten wir die Inhalte der ATV DIN 18448 vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.

Die DIN ATV 18448 ist Bestandteil der VOB Teil C und kommt bei allen Werkverträgen die auf der Basis der VOB “Vergabe- und Vertragsordnung” abgeschlossen wurden automatisch zur Anwendung.

Die Norm gilt für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen. Sie gilt auch für Tätigkeiten an baulichen und technischen Anlagen, bei denen aus der Erkundung hervorgeht, dass Schadstoffe freigesetzt werden.

Der nächste Termin ist am Freitag, den 19.09.2025.

Weitere Informationen finden Sie hier


Workshop VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest – Erkundung und Bewertung


Mit dem Workshop möchten wir die Inhalte der VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.


Die VDI 6202 Blatt 3 ist eine Arbeitshilfe für die Erkundung und Bewertung speziell von Asbest in baulichen und technischen Anlagen, welche für den Betrieb, für Baumaßnahmen, für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder auch für die Wertermittlung des Baubestandes angewendet werden kann. Die Richtlinie gilt nicht für Erdbauwerke, Deponien und kontaminierte Böden. Sie richtet sich an Bauherren, Sachverständige, Planer, Ausführende und die weiteren Baubeteiligten.


Die Inhalte der VDI Richtlinie stellen wir Ihnen vor und möchten deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren. Neben der Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten ist die richtige Nutzung des verwendeten Berechnungstools in der Praxis und somit die auf den jeweiligen Anwendungsfall festzusetzende Probenahmestrategie und deren praktische Umsetzung mit Probenahmeplan, korrekt durchgeführter Probenahme und Analytik entscheidend, um als Gutachter am Ende ein belastbares Ergebnis übergeben zu können.


Der nächste Termin findet am Mittwoch, den 12.11.2025, statt.

Weitere Informationen finden Sie hier


VDI-Sachverständiger Asbest nach VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Der „VDI-Sachverständiger Asbest“ erfüllt die Anforderungen an die „qualifizierte Person“ gemäß LAGA M23. Der Vollzug in den Bundesländern legt das Augenmerk auf die Dokumentation gemäß Anhang 6 der LAGA M23 und fordert, dass die Bestätigung der Asbestfreiheit von Bau- und Abbruchabfällen bzw. die Bestätigung einer erfolgten Asbestsanierung und Abtrennung asbesthaltiger Baustoffe oder -teile durch einen Sachverständigen oder eine qualifizierte Person im Sinne der VDI MT 6202 Blatt 20.1 erfolgen muss.

Am 28.03.2025 haben beim VDI in Düsseldorf die Teilnehmer unseres ersten Lehrgangs erfolgreich die Prüfung absolviert und sind bereits in ihrer neuen Funktion aktiv.

Die Zertifikatsinhaber zur VDI 6202 Blatt 20.1 sind auf den Seiten des Wissensforums zu finden: Zertifizierte Sachverständiger für Asbest

Sachverständiger Asbest nach VDI-MT 6202 Blatt 20.1


Asbest visuell

Bestimmungsblätter zur visuellen Bestimmung von Asbest in Abbruchmaterialien


Zur Erkundung von Asbestverdachtsmaterialien im Haufwerk und der visuellen Ansprache gemäß VDI 3876 gibt die LAGA M23 nur sehr oberflächliche Verfahrensanweisungen. Aber insbesondere bei gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind asbesthaltige Abfallfraktionen visuell nur sehr schwer zu erkennen. Es bedarf somit einer Konkretisierung der Probenahme bezüglich der Verdachtsmaterialien. Hierzu wird aktuell eine „VDI 6202 Blatt 10 – Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen: Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“ erarbeitet, welche im Gründruck (Entwurf) noch im Jahr 2024 veröffentlicht werden soll.

Die LAGA M23 sieht vor, bei unzertifiziertem Bau- und Abbruchabfall, zunächst auf offensichtlichen Asbestverdacht zu prüfen. Von Seiten der Experten des Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. und im Rahmen des Forschungsprojektes RecBest mit dem Förderkennzeichen 033R268A wurden daher Bestimmungsblätter für Asbest-Verdachtsmaterialien im Bauschutt erstellt. Diese sollen vor Ort helfen, entsprechende Verdachtsmaterialien zu identifizieren. Diese Aufgabe ist vor allem deshalb sehr anspruchsvoll, da im Gegensatz zu einer Erkundung im Gebäude die Bruchstücke im Haufwerk ohne Informationen zur ursprünglichen Einbausituation beurteilt werden müssen.

Die Bestimmungsblätter finden Sie hier


Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit asbesthaltigen Brandschutzklappen


Schematisch Schnitt einer eingebauten Brandschutz-klappe (rot = Bauteil der BSK mit Asbestverdacht)

Gemäß der LASI-Leitlinie LV 45 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen (BSK) einer Anzeige- und Sachkundepflicht.

Freimessungen gemäß Arbeitsplan sind dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen, welche an die Lüftung angeschlossen sind. Der Verdacht auf eine Freisetzung von Asbest ist laut LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bereits begründet, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen nur inspiziert werden und hierzu der Revisionsdeckel geöffnet wird.

Weiterhin zeigt der aktuelle Entwurf mit Stand Januar 2021 zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2021/1 auf, dass sich asbesthaltige Brandschutzklappen nicht mit Hilfe des Formblattes beurteilen lassen. Sie sind gemäß Entwurfsfassung einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Dabei ist auch die Nutzungsdauer gemäß REACH Verordnung Nr. 1907/2006 Anhang XVII, Nr. 6 zu beachten.

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. hat aufgrund dieser Festlegungen eine Handlungsempfehlung erstellt, mit der ein praktikabler Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bei der Wartung oder aber auch beim Ausbau gegeben ist.


—> mehr