Aktuelles

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.
Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.
DCONex 2022 in Essen
Messe und Kongress für Schadstoff-Management
Der GVSS befindet sich bereits gemeinsam mit dem Veranstalter AFAG Messen und Ausstellungen und dem weiteren fachlichen Träger, der Rudolf Müller Mediengruppe, in den Planungsvorbereitungen für die nächste
DCONex Fachkongressausstellung
- rund um das Thema Schadstoffmanagement -
19. und 20. Januar 2022
Congress Center West der Messe Essen
Bei Fachvorträgen und Diskussionsrunden zu topaktuellen Themen aus der Branche können sich die Besucherinnen und Besucher vor Ort mit 30 Ausstellern, die von namhaften Referenten präsentiert werden, intensiv über das weite Themenfeld der Schadstoffbranche austauschen und sich über individuelle Dienstleistungen informieren.
Die DCONex bietet allen Fachbesuchern die Möglichkeit, sich mit bestehenden und neuen Geschäftspartnern aktiv in Diskussionsrunden auszutauschen und zu vernetzen.
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Verbändestellungnahme zur fachgerechten Entsorgung und zum Recycling asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle – Novelle Kreislaufwirtschaftsgesetz – 4. Dialogforum zum Nationalen Asbestdialog
Asbest ist ein Schadstoff, der, historisch begründet, im Gebäudebestand vorkommt. Selbst geringfügige Asbestgehalte in Bauprodukten verhindern nach geltender Rechtslage deren Recycling oder sonstige Verwertung. Dringender Handlungsbedarf ist aufgrund der Sanierungs- und Abbruchtätigkeiten im Baubestand gegeben, der im Rahmen des Nationalen Asbestdialoges unter dem Themenblock “Fachgerechte Entsorgung und Recycling asbesthaltiger Bauabfälle” aufgegriffen wurde.
In diesem Zusammenahng ist auch die Verantwortung des Bauherren als Abfallerzeuger zu klären, jedoch hat das BMU in seinem Referentenentwurf vom 05. August 2019 zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht versäumt, die Abfallerzeugerverantwortung eindeutig zu definieren. Nach der Definition des §3 (8) KrwG im aktuellen Referentenentwurf ist der Bauherr leider nur ein möglicher verantwortlicher Abfallerzeuger.
Eine Korrektur ist dringend notwendig und die eindeutige Verpflichtung des Bauherren ist festzulegen, da sonst auch die vielversprechenden Beschlüsse der Umweltministerkonferenz aus Mai 2019 ins Leere laufen werden und die aktuell laufenden Bestrebungen im Rahmen des Nationalen Asbestdialoges nicht vollständig greifen können.
Es kann nicht im Sinne einer rechtskonformen Kreislaufwirtschaft sein, dass widersprüchliche Rechtsauffassungen in den verschiedenen Rechtsgebieten Bau-, Gefahrstoff- und Abfallrecht, die alle im Rahmen einer Baumaßnahme zu beachten sind, existieren.
Versäumt es der Bauherr, sein Objekt vor Baubeginn qualifiziert auf Gefahrstoffe erkunden zu lassen oder werden Erkundungsergebnisse unzureichend in die Planung der Baumaßnahme eingepflegt (Planungsverantwortung liegt beim Bauherrn!), kann dies – abgesehen von Arbeitsschutzfragen- zu falsch deklarierten und recycelten Abfällen führen.
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Recycling ohne Gefahrstoffe kann knappe Ressourcen ersetzen
Abbruch- und Rückbaumaßnahmen im Gebäudebestand bergen einen großen Schatz der mineralischen Stoffströme Kies, Sand und Zement. Natürlich vorkommende Ressourcen an Fest- und Lockergestein sind im Regelfall in Deutschland vorhanden, deren Abgrabungen stehen jedoch in vielfältigen Nutzungskonflikten. Mit dem aktuellen Bauboom sind bereits gesicherte Versorgungszeiträume bedroht und ein Umdenken ist notwendig um eine Alternative zu den natürlichen Vorkommen zu schaffen und den Flächenbedarf zu reduzieren.
Nur die qualifizierte Beschreibung anfallender Stör- und Gefahrstoffe in den Ausschreibungen von Bau- und Entsorgungsleistungen wird uns die Qualität der Sekundärquellen an mineralischen Rohstoffen erhalten.
Der Gesetzgeber hat auf diese Problematik bereits reagiert und in einem ersten Schritt die Verordnungsermächtigung des Chemikaliengesetzes in 2017 erweitert. Diese enthält nun eine Regelung zu Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers von Tätigkeiten an Bauwerken oder Erzeugnissen über darin vorhandene Gefahrstoffe. (§19 Abs. 3, Nr 16).
Der Stand der Technik ändert sich rapide, die VDI 3876E „Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen und daraus gewonnenen Recyclingmaterialien – Probenahme und Analyse“ regelt die Aufbereitung zur Bestimmung geringster Mengen von Asbest im Bauschutt. Die gerade final bearbeitete VDI-Richtlinie 6202 – Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technischen Anlagen – Asbest“ wird speziell die Erkundung und Bewertung von Asbest in baulichen Anlagen regeln.
Es zeichnet sich bereits ab, dass zukünftig mehr kontrolliert werden kann und entsprechend vorab mehr überprüft werden muss. Das wird gravierende Auswirkungen haben auf den in diesem Zusammenhang immer wichtiger werdenden Baubestand. Mit geeigneten Festlegungen zur Ermittlung von Gefahrstoffbelastungen im Vorfeld von Baumaßnahmen können Störstoffe ermittelt und wirtschaftlicher gezielt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust werden in dem sie erst gar nicht in das Recycling gelangen. Diese Botschaft geht an die Planer und Bauherren. Finanzielle Sicherheit wird nur noch über die Beachtung der vollständigen Kreislauffähigkeit erreicht werden können.
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