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Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.

Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.

Umgang mit asbesthaltigen Abstandhaltern und Mauerstärken aus Stahlbeton

GVSS-Expertenempfehlung stellt Grundlage für standardisierte Verfahren auf


Der Rückbau von Stahlbetonbauwerken wie Brücken, Kraftwerken, Industrieanlagen oder Tiefgaragen führt in Deutschland jährlich zu einem Betonabfallaufkommen im Umfang von mehreren Mio. Tonnen. Dieses Material bietet grundsätzlich eine hochwertige Ausgangsbasis für die Herstellung von Recyclinggesteinskörnungen, gerät jedoch zunehmend in Konflikt mit Schadstoffbelastungen – insbesondere durch Asbest.

Ein wesentliches Problem stellen asbesthaltige Abstandhalter und Mauerstärken dar, die zwischen den 1960er-Jahren und dem Asbestverwendungsverbot am 31.10.1993 großflächig im Stahlbetonbau eingesetzt wurden. Weitere potenzielle Asbestvorkommen ergeben sich aus Spezialmörteln, Fugendichtstoffen sowie Beschichtungs- und Abdichtungssystemen. Diese erschweren die Wiederverwendung des Betons erheblich und stellen sowohl für den Ressourcenschutz als auch für die Entsorgungs- und Recyclingpraxis eine große Herausforderung dar.

In Reaktion auf diese Problemlage wurde nun durch eine Expertengruppe im Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. eine umfassende Empfehlung ausgearbeitet, die konkrete Leitlinien für eine rechtskonforme und technisch fundierte Vorgehensweise im Umgang mit asbestbelastetem Betonabbruchmaterial bietet.

Weitergehende Informationen sowie die Expertenempfehlung finden Sie hier

FAQ`s zur VDI 6202 Blatt 10

Bewertung von Asbest in Bauschutt nach VDI 6202 Blatt 10


In dem zweistündigen Workshop, am Freitag, den 16.01.2026, möchten wir eine Kurzübersicht zur Umsetzung der LAGA M23 in den Bundesländern geben sowie die wesentlichen Inhalte der VDI 6202 Blatt 10 besprechen.

Zusätzlich zur LAGA M23 wurde beim VDI in der Richtlinienreihe 6202 das Blatt 10 entwickelt, welches am 1. Dezember 2025 im Weißdruck erscheinen wird. Das Richtlinienblatt soll praktische Unterstützung bieten, insbesondere bei der Beurteilung gemischter Bau- und Abbruchabfälle in Haufwerken und Containern hinsichtlich asbesthaltiger Fraktionen.

Weitere Informationen finden Sie hier


VDI-Sachverständiger Asbest nach VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Der „VDI-Sachverständiger Asbest“ erfüllt die Anforderungen an die „qualifizierte Person“ gemäß LAGA M23. Der Vollzug in den Bundesländern legt das Augenmerk auf die Dokumentation gemäß Anhang 6 der LAGA M23 und fordert, dass die Bestätigung der Asbestfreiheit von Bau- und Abbruchabfällen bzw. die Bestätigung einer erfolgten Asbestsanierung und Abtrennung asbesthaltiger Baustoffe oder -teile durch einen Sachverständigen oder eine qualifizierte Person im Sinne der VDI MT 6202 Blatt 20.1 erfolgen muss.

Im März und September 2025 haben beim VDI in Düsseldorf die Teilnehmer unserer ersten zwei Lehrgänge erfolgreich die Prüfung absolviert und sind bereits in ihrer neuen Funktion aktiv.

Die Zertifikatsinhaber zur VDI 6202 Blatt 20.1 sind auf den Seiten des Wissensforums zu finden: Zertifizierte Sachverständiger für Asbest

Sachverständiger Asbest nach VDI-MT 6202 Blatt 20.1


GVSS-Schulung zur VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Erwerb des Zertifikates „VDI-Sachverständiger Asbest“

Der „VDI-Sachverständiger Asbest“ erfüllt die Anforderungen an die „qualifizierte Person“ gemäß LAGA M23. Der Vollzug in den Bundesländern legt das Augenmerk auf die Dokumentation gemäß Anhang 6 der LAGA M23 und fordert, dass die Bestätigung der Asbestfreiheit von Bau- und Abbruchabfällen bzw. die Bestätigung einer erfolgten Asbestsanierung und Abtrennung asbesthaltiger Baustoffe oder -teile durch einen Sachverständigen oder eine qualifizierte Person im Sinne der VDI MT 6202 Blatt 20.1 erfolgen muss.

Aktuell ist kein neuer Termin für den Lehrgang gesetzt. Bei Bedarf melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

Weitere Informationen finden Sie hier



Workshop zur aktualisierten Richtlinie VDI 3492: 2025-xx / Entwurf 12-2024

Innenraumluft, Außenluft – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren


In dem zweistündigen Workshop, möchten wir auf die Neuerungen in der Richtlinie eingehen und die neue Vorgehensweise, insbesondere zur Messplanung an Beispielen besprechen.

Nach der Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 2013, wurde der Gründruck im Dezember 2024 veröffentlicht. Die Einspruchsberatungen zur Richtlinie sind abgeschlossen und voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2026 erfolgt die Veröffentlichung des Weißdrucks.

Aktuell ist kein neuer Termin für den Lehrgang gesetzt. Bei Bedarf melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

Weitere Informationen finden Sie hier


Asbest visuell

Bestimmungsblätter zur visuellen Bestimmung von Asbest in Abbruchmaterialien


Zur Erkundung von Asbestverdachtsmaterialien im Haufwerk und der visuellen Ansprache gemäß VDI 3876 gibt die LAGA M23 nur sehr oberflächliche Verfahrensanweisungen. Aber insbesondere bei gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind asbesthaltige Abfallfraktionen visuell nur sehr schwer zu erkennen. Es bedarf somit einer Konkretisierung der Probenahme bezüglich der Verdachtsmaterialien. Hierzu wird aktuell eine „VDI 6202 Blatt 10 – Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen: Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“ erarbeitet, welche im Gründruck (Entwurf) noch im Jahr 2024 veröffentlicht werden soll.

Die LAGA M23 sieht vor, bei unzertifiziertem Bau- und Abbruchabfall, zunächst auf offensichtlichen Asbestverdacht zu prüfen. Von Seiten der Experten des Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. und im Rahmen des Forschungsprojektes RecBest mit dem Förderkennzeichen 033R268A wurden daher Bestimmungsblätter für Asbest-Verdachtsmaterialien im Bauschutt erstellt. Diese sollen vor Ort helfen, entsprechende Verdachtsmaterialien zu identifizieren. Diese Aufgabe ist vor allem deshalb sehr anspruchsvoll, da im Gegensatz zu einer Erkundung im Gebäude die Bruchstücke im Haufwerk ohne Informationen zur ursprünglichen Einbausituation beurteilt werden müssen.

Die Bestimmungsblätter finden Sie hier