Außerordentliche Mitglieder


Außerordentliche Mitglieder sind:

  • Hersteller oder Händler von Equipment – Maschinen, Geräte, Materialien
    (z.B. Persönliche Schutzausrüstung),
    welches bei der Schadstoffsanierung zum Einsatz kommen
  • Erbringer von für die Schadstoffsanierung erforderlichen ergänzenden
  • Dienstleistungen (z. B. Entsorgungsunternehmen)
    Anwälte und Unternehmensberater
  • Organisationen, Hochschulen und Verbände