Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind:
- Hersteller oder Händler von Equipment – Maschinen, Geräte, Materialien
(z.B. Persönliche Schutzausrüstung),
welches bei der Schadstoffsanierung zum Einsatz kommen - Erbringer von für die Schadstoffsanierung erforderlichen ergänzenden
- Dienstleistungen (z. B. Entsorgungsunternehmen)
Anwälte und Unternehmensberater - Organisationen, Hochschulen und Verbände