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Aktuelles


Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.

Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.

DCONex Fachkongress 2024 mit brandaktuellen Themen an neuem Standort


Der jährliche Treffpunkt zum Thema Schadstoffmanagement zieht nach Münster: Der DCONex Fachkongress + Ausstellung findet am Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. Januar 2024 im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland statt. Seit fast 15 Jahren nutzen Experten der Baubranche die DCONex, um sich zum Jahresauftakt über aktuelle Entwicklungen rund um das Schadstoffmanagement zu informieren und um sich über Arbeiten im Baubestand auszutauschen. Die ersten inhaltlichen Programmpunkte für die DCONex 2024 stehen bereits fest.


—> Hier geht es weiter zur Presseinformation: DCONex Fachkongress 2024 mit brandaktuellen Themen an neuem Standort

Save the date – DCONex 2024
Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. Januar 2024
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32, 48155 Münster



DCONex: Hochkarätiges Publikum traf sich zum fachlichen Austausch rund um das Thema Schadstoffmanagement


Bereits zum 10. Mal war die DCONex der Treffpunkt mit Informationen und Angeboten rund um das Thema Schadstoffmanagement. Die Jubiläums-DCONex schließt mit einer positiven Bilanz für Teilnehmer, Referenten und Aussteller. An zwei Veranstaltungstagen kamen rund 550 Kongressteilnehmer und Fachbesucher zur DCONex in die Messe Essen. Im Programm stellten rund 40 Referenten aktuelle Themen und Entwicklungen der Branche vor und legten die Grundlage für den fachlichen Austausch. In der begleitenden Fachausstellung präsentierten rund 40 Aussteller ihre Angebote, Produkte und Dienstleistungen rund um das Schadstoffmanagement.


Ab kommendem Jahr zieht die DCONex nach Münster!

Save the date – ab 2024 neuer Veranstaltungsort:
DCONex 2024
Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. Januar 2024
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32, 48155 Münster


—> Hier geht es weiter zum Presseschlussbericht




Next Professionals – Das Netzwerk von morgen



Die Next Professionals trafen sich erstmals am Vorabend der DCONex 2023 (17. Januar) und diskutierten gemeinsam aktuelle und zukünftige Herausforderungen sowie die Idee des Netzwerks.

Für Schadstoffexperten, die erst seit kurzem in der Branche aktiv sind, oder für Führungskräfte, die sich in verantwortungsvolle Positionen weiterentwickeln möchten, bietet das neue Netzwerk „Next Professionals“ eine ideale Möglichkeit, um in den brancheninternen Austausch zu kommen, neue Denkanstöße zu gewinnen oder sich über Einblicke abseits der alltäglichen Berufspraxis auszutauschen. Im Fokus steht die Vernetzung innerhalb der Branche, die für ein erfolgreiches Schadstoffmanagement unerlässlich ist.

Sie haben Interesse? Nutzen Sie die Chance und seien Sie dabei! Hier geht es zur Anmeldung



Diskussionspapier

Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen


Eine interdisziplinäre Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises und der Bewertung von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen beschäftigt. Asbestvorkom­men sind im heutigen Baubestand viel umfangreicher vorhanden als jahrzehntelang angenommen. Es ist weiterhin bekannt, dass auch heute noch Asbestanteile über natürliche Zuschlagstoffe ungezielt in bauchemische und bautechnische Produkte gelangen. Dieses Wissen muss nach Einschätzung der Experten auch bei der Bewertung von mineralischen Abfällen berücksichtigt werden. Die Deklaration solcher Abfälle und der weitere Umgang mit ihnen ist gegenwärtig Gegenstand intensiver Diskussionen, die einen grundsätzlichen Klärungsbedarf anzeigen.


Die Separierung von Asbest kann in Bestandsgebäuden in der Regel so erfolgen, dass anschließend kein Asbest mehr nachgewiesen wird. Die Asbestseparation sollte in jedem Fall im Rahmen einer in sich geschlossenen Sanierungsmaßnahme vor dem Abbruch/Umbau erfolgen, da sie nur so die besten Voraussetzungen und den höchsten Wirkungsgrad im gesamten Wertschöpfungsprozess hat. Wenn die Untersuchung des Baubestandes sowie die Separation von Asbestvorkommen nach dem Stand der Technik erfolgen, sind in der Regel keine erneuten Prüfungen im weiteren Weg des Abbruchabfalls zum Recyclingrohstoff mehr notwendig.


Mit dem Diskussionspapier werden die notwendigen Arbeitsschritte und Prüfungen sowie der Gesamt­ablauf mit Bewertungen für eine überall vergleichbar hohe Qualität als der beste Standard beschrieben. Damit wird Recyclingmaterial als ein hochwertiges Wirtschaftsgut abgesichert.


Das Dokument versteht sich als Diskussionsbeitrag für die weitere vertiefte Beratung des im April 2020 von der Umweltministerkonferenz veröffentlichten Berichtes zum Erfahrungsaustausch des Ausschus­ses für Abfalltechnik (ATA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Umgang mit Bau und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ sowie der darauf angestoßenen Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M 23, welche nach den intensiven LAGA-internen Beratungen zeitnah in die Verbän­deanhörung gegeben werden soll.


Das Diskussionspapier wurde als Grundlage zur Erarbeitung einer VDI Richtlinie in das entsprechende Gremium des VDI eingebracht.


Diskussionspapier der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“



Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit asbesthaltigen Brandschutzklappen


Schematisch Schnitt einer eingebauten Brandschutz-klappe (rot = Bauteil der BSK mit Asbestverdacht)

Gemäß der LASI-Leitlinie LV 45 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen (BSK) einer Anzeige- und Sachkundepflicht.

Freimessungen gemäß Arbeitsplan sind dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen, welche an die Lüftung angeschlossen sind. Der Verdacht auf eine Freisetzung von Asbest ist laut LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bereits begründet, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen nur inspiziert werden und hierzu der Revisionsdeckel geöffnet wird.

Weiterhin zeigt der aktuelle Entwurf mit Stand Januar 2021 zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2021/1 auf, dass sich asbesthaltige Brandschutzklappen nicht mit Hilfe des Formblattes beurteilen lassen. Sie sind gemäß Entwurfsfassung einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Dabei ist auch die Nutzungsdauer gemäß REACH Verordnung Nr. 1907/2006 Anhang XVII, Nr. 6 zu beachten.

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. hat aufgrund dieser Festlegungen eine Handlungsempfehlung erstellt, mit der ein praktikabler Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bei der Wartung oder aber auch beim Ausbau gegeben ist.


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