VDI/GVSS 6202 Blatt 1
“Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen”
im Oktober 2013 erschienen


VDI-Richtlinie: VDI/GVSS 6202 Blatt 1

erhältlich bei: www.beuth.de
Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung. In dieser Richtlinie werden die wesentlichen Aspekte für den Ablauf der Schadstoffsanierung von der Erhebung bis zur Entsorgung dargelegt. Ergänzend zu den Regelungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) werden Empfehlungen für erforderliche werkvertragliche Regelungen gegeben.

Zur Entstehungsgeschichte


Basierend auf einem Beschluss der Mitgliederversammlung 2008 wurde zunächst ein Fachaus-schuss im Verband gegründet mit dem Ziel: Erarbeitung einer Richtlinie, die die wesentlichen Aspekte für den Ablauf von Schadstoffsanierungen – von der Erhebung bis zur Entsorgung – umfasst.
Damit sollte das breite Spektrum an Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien des Gefahrstoff- und Abfallrechtes, das dabei zu beachten ist, konzentrierter strukturiert und transparenter dargestellt werden.

Nach Erarbeitung eines Vorentwurfes erfolgte die Kontaktaufnahme mit dem VDI.
Es wurde ein Richtlinienausschusses berufen, der von 2009 bis 2011 kontinuierlich an der Erstellung der VDI/GVSS 6202 arbeitete.

Von Anfang an wurden Vertreter von weiteren Abbruch- und Sanierungsverbänden zur Ausschuss-arbeit eingeladen, insbesondere der Deutsche Abbruchverband e.V.
Dabei bestand eine enge Zusammenarbeit mit dem parallel arbeitenden VDI-Richtlinienausschuss zur VDI 6210 „Abbruch und Rückbau von baulichen und technischen Anlagen“.
Beteiligt waren weiterhin Vertreter der BG Bau, der Universitäten, der Gewerbeaufsicht sowie Juristen.

Besonders erfreulich ist, dass die Entstehungsgeschichte der VDI/GVSS 6202 somit gleichzeitig auch als ein Beispiel für eine effektive und harmonische Zusammenarbeit der Verbände der Sanierungs- und Abbruchbranche und aller weiteren Beteiligten gelten kann.

Die vorliegende Richtlinie bietet nunmehr Entscheidungshilfen, Handlungsanleitungen und Bewertungskriterien die dem Stand der Technik entsprechen. Sie ermöglicht einen schnellen Einstieg in die komplexen Zusammenhänge der Schadstoffsanierung und bietet ein solides rechtliches Fundament, auf dem sich alle Beteiligten sicher bewegen können.