HBCD


WAS IST HBCD?

HBCD – das sogenannte Hexabromcyclododecan – ist ein ringförmiges, bromiertes Kohlenwasserstoffmolekül, welches wegen seiner technischen Eigenschaften vorwiegend als Flammschutzmittel für Kunststoffe eingesetzt wurde.
HBCD kann Brände verhindern oder zumindest ein Entzünden von Kunststoffen verlangsamen bzw. die Ausbreitung des Brandherdes verzögern.

VORKOMMEN

HBCD wurde vor allem in Polystyrol-Dämmstoffen verwendet, die der Gebäudedämmung dienen. Aber auch in Textil-Beschichtungen und in Kunststoffgehäusen von elektrischen und elektronischen Geräten fand HBCD Verwendung.

RISIKEN

Im Mai 2013 wurde die Chemikalie HBCD in der EU als „problematisch für die Umwelt“ (persistenter, bioakkumulierender, schwer abbaubarer organischer Schadstoff „POP“ und möglicherweise fruchtschädigend) deklariert.

HBCD ist gering wasser- und gut fettlöslich. Für den Arbeitsschutz im Baubereich stellen HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffplatten jedoch i. d. R. bei der üblichen Bearbeitung (Brechen, Sägen mit Handsäge oder Schneiden) kein Problem dar. Allerdings gilt auch hier: Wirkungen treten immer dann auf, wenn die Effektschwellen überschritten werden.

SANIERUNG

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen mit einer Konzentration von mind. 1.000 mg/kg HBCD die Regelungen der POP-Abfallüberwachungsverordnung. Für diese Abfälle gelten ein Vermischungsverbot sowie das abfallrechtliche Nachweiswesen. Demnach sind Baumischabfälle, welche auch in kleinen Mengen HBCD-haltiges Styropor enthalten, nicht nachweispflichtig. Größere Anteile an Styropor im Mischabfall oder auch Monochargen mit entsprechenden Konzentrationen an HBCD werden zwar weiterhin als nicht gefährlich eingestuft, unterliegen aber sehr wohl dem Nachweisverfahren. Der POP-Gehalt in ihnen muss unumkehrbar zerstört oder umgewandelt werden. Bei einer Grenzwertüberschreitung zum gefährlichen Abfall ist der Abfall (30.000 mg/kg HBCD) mit entsprechenden Maßgaben zu entsorgen.